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   VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07   

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VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07 (https://dejure.org/2008,20917)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.09.2008 - 8 K 1590/07 (https://dejure.org/2008,20917)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07 (https://dejure.org/2008,20917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung individueller Unterschiede i.R.d. Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage einer Gemeinde anlässlich der Berechnung der Mengengebühr (Pauschaler Abzug von 6 cbm hinsichtlich der Gesamtwassermenge); Gebührenbemessung unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 1995 (- 8 N 3/93 -, NVwZ-RR 1995, 594 ff.) zurecht ausgeführt hat, hängt die Ausgestaltung des zugrunde liegenden Frischwassermaßstabs und der hieran anknüpfenden Absetzmengenklausel wesentlich von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere der Homogenität der Leistungserbringung im Einzugsgebiet ab.

    Die Möglichkeit der Absetzbarkeit bewirkt eine Verfeinerung des verhältnismäßig groben, an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs und nähert ihn einem Wirklichkeitsmaßstab an (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 1995 a. a. O. sowie OVG Koblenz, Urteil vom 13. August 1992 - 12 A 11011/92 -, KStZ 1993, 196, 197).

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können insbesondere bei Regelungen von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität gerechtfertigt sein, soweit die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995, a. a. O.) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1992 - 12 A 11011/92

    Berechnung der Abwasserbeseitigungsgebühr; Frischwassermenge

    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Die Möglichkeit der Absetzbarkeit bewirkt eine Verfeinerung des verhältnismäßig groben, an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs und nähert ihn einem Wirklichkeitsmaßstab an (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 1995 a. a. O. sowie OVG Koblenz, Urteil vom 13. August 1992 - 12 A 11011/92 -, KStZ 1993, 196, 197).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Der Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, aber auch den Satzungsgeber, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 -, BVerfGE 3, 58, 135).
  • OVG Brandenburg, 22.08.2002 - 2 D 10/02
    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Vielmehr eröffnet die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber ohne Weiteres eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur

    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Vielmehr eröffnet die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG dem Satzungsgeber ohne Weiteres eine Gebührenbemessung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der Spielräume für eine pauschalierende Vereinfachung lässt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 7. Januar 2004 - 2 B 296/03 -, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; Urteil vom 22. August 2002 - 2 D 10/02.NE - LKV 2003, 278, 280).
  • VG Potsdam, 11.08.2008 - 8 K 3519/03

    Rechtmäßigkeit einer Entwässerungssatzung und des Anschluss- und

    Auszug aus VG Potsdam, 23.09.2008 - 8 K 1590/07
    Das zwischenzeitlich neu gestaltete Amtsblatt ist ein zulässiges gemeinsames Amtsblatt, denn es entspricht, wie das Gericht in seinem Urteil vom 11. August 2008 zum Aktenzeichen 8 K 3519/03 dargelegt hat, den Anforderungen an ein Gemeinsames Amtsblatt nach der Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II., 435) i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung.
  • VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07

    Wasserversorgung eines Wochenendgrundstücks

    Der modifizierte Frischwassermaßstab selbst ist ein auch für die dezentrale Abwasserentsorgung grundsätzlich geeigneter und damit zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab der Gebührenerhebung, sofern die Annahme des Satzungsgebers von einer relativen Deckungsgleichheit von gemessener Frischwasserzufuhr abzüglich nachgewiesener Absetzmengen einerseits und der abzugeltenden entsorgungspflichtigen Abwassermenge andererseits berechtigt ist (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 19. August 2003 - Mitt.StGB Bbg 2003, 538; Beschluss vom 23. Februar 2009 - 8 L 659/08 - S. 4 des Entscheidungsabdrucks - rechtskräftig; Gerichtsbescheid vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07 - Rdnr. 21 des Entscheidungsabdrucks zit. nach juris, rechtskräftig).
  • VG Düsseldorf, 02.08.2010 - 5 K 2489/10

    Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen Bagatellregelung mit dem

    Individuellen Unterschieden der Inanspruchnahme wird nämlich insofern Rechnung getragen, als die Absetzmenge nachweislich höher als 15 cbm ist, vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07, juris.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2010 - 5 K 2169/10

    Rechtmäßigkeit eines erlassenen Gebührenbescheides für die Einleitung von

    Individuellen Unterschieden der Inanspruchnahme wird nämlich insofern Rechnung getragen, als die Absetzmenge nachweislich höher als 15 cbm ist, vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07, juris.
  • VG Düsseldorf, 02.08.2010 - 5 K 1206/10

    Eine in einer Satzung angewandte Bagatellregelung bzgl. nachweislich nicht

    Individuellen Unterschieden der Inanspruchnahme wird nämlich insofern Rechnung getragen, als die Absetzmenge nachweislich höher als 15 cbm ist, vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07, juris.
  • VG Düsseldorf, 08.07.2010 - 5 K 1158/10

    Anspruch auf Herabsetzung von Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser in

    Individuellen Unterschieden der Inanspruchnahme wird nämlich insofern Rechnung getragen, als die Absetzmenge nachweislich höher als 15 cbm ist, vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 23. September 2008 - 8 K 1590/07, juris.
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